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TÄTIGKEITSBEREICHE Das Öffentliche Recht mit seinen zahlreichen Spezialgesetzen – häufig auch Verwaltungsrecht genannt –, gehört unbestritten zu jenen Rechtsgebieten, die sich durch eine besondere Komplexität auszeichnen. In diesem juristischen Umfeld verfügen wir über langjährige Erfahrungen und enge, über viele Jahre gewachsene Kontakte zu Städten, Gemeinden, Kreisen, Behörden und Ministerien. Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende individuelle Beratung auf fachlich hohem Niveau, bei der pragmatische, praxisorientierte Lösungen im Vordergrund stehen. |
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Sonstiges besonderes Verwaltungsrecht
Kommunale und privatwirtschaftliche Unternehmen
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